Strafrecht
Published in JuristenZeitung • Jan 1, 2007
NobleIDNI7P97W96R92S61
Abstract
»Vielmehr bietet [der Kommentar] auf höchstem Niveau eine substantielle Auseinandersetzung mit den Hintergründen, den Zusammenhängen, der Theorie und der Praxis des Grundgesetzes. Besseres lässt sich von einem Verfassungskommentar nicht sagen.“ Herbert Günther Staaatsanzeiger für das Land Hessen 201...
Subject
Finding related papers...
Discussions
(0)No comments yet
Be the first to share your thoughts!